Tattoos und Piercings dürfen kein Sicherheitsrisiko darstellen
Überall begegnen uns Menschen, die tätowiert oder gepierct sind. Doch im Job kann sich dies als Problem darstellen. Hier ist es häufig erforderlich, sich an den Arbeitgeber anzupassen, der je nach Branche Tätowierungen oder Piercings oftmals nicht gutheißt. In manchen Berufen ist es durchaus sinnvoll, Körperschmuck zu verbieten, beispielsweise aus hygienischen Gründen oder einer möglichen Verletzungsgefahr, die daraus resultiert. Sie könnten sich zum Beispiel in Maschinen verfangen. Zu den Berufen, in denen Piercings aus Sicherheitsgründen nicht getragen werden dürfen, gehören Kfz-Mechaniker, Berufssportler und Sportlehrer.
Tattoos und Piercings sind bei Jobs mit Kundenkontakt nicht gewünscht
Auch in Berufen mit Kundenkontakt, zum Beispiel in einer Bank, in der Versicherungsbranche, Anwaltskanzleien oder allgemein in eher konservativen Berufen besteht häufig ein Dresscode. Hier sind Tätowierungen und Piercings ebenfalls nicht gern gesehen. Auch für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten strenge Regeln, da sie in einem besonderen Vertrauensverhältnis gegenüber der Gesellschaft stehen. Sichtbare Tätowierungen und Piercings sind bei Polizisten unerwünscht, da sie in ihrer Funktion Neutralität wahren müssen und die Polizei als Institution repräsentieren. Bei kreativen Berufen hingegen ist Körperschmuck meist kein Problem, teilweise sogar erwünscht. Von den Mitarbeitern eines Piercing- oder Tattoo-Studios wird der Körperschmuck sogar erwartet. Wird das Unternehmen nach außen hin nicht repräsentiert und auch sonst spricht nichts dagegen, kann der Chef den Körperschmuck nicht verbieten.
Tattoos und Piercings im Job – wie ist die Rechtslage?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, Tattoos und Körperschmuck wie Piercings zu tragen. Arbeitgeber dürfen jedoch mit vernünftiger Begründung darum bitten, die Tätowierung zu bedecken oder Piercings gänzlich herauszunehmen. Verbote sind branchenabhängig, müssen aber einen Bezug zur jeweiligen Tätigkeit haben. Bei Tattoos, die beispielsweise bei der Polizei nicht gern gesehen sind, muss es möglich sein, sie durch Kleidung zu verdecken. Chefs haben grundsätzlich ein Mitspracherecht, was das Erscheinungsbild der Mitarbeiter angeht. Dies gilt umso mehr beim Auftreten nach außen und Tätigkeiten mit Publikumskontakt. Nicht immer kann der Chef Tattoos oder Piercings verbieten, aber den Bewerber aus diesem Grund ablehnen.
Ob Tattoos und Piercings erlaubt oder unerwünscht sind, ist je nach Firma und Branche unterschiedlich. Piercings dürfen keine Gefährdung für den Arbeitnehmer selber oder für andere darstellen und auch aus hygienischer Sicht sollte nichts dagegen sprechen. Anderenfalls wird sich der Arbeitgeber dagegen aussprechen. Manche Arbeitsverträge untersagen Tattoos und Piercings.